Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungs-System
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Eine Initiative der chemischen Industrie
Das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungs-System (TUIS) der österreichischen chemischen Industrie bietet Fachwissen und Hilfe bei Transportunfällen mit chemischen Produkten rund um die Uhr. Seit 1984 können Polizei, Gendarmerie, Feuerwehren, Österreichische Bundesbahnen und andere Behörden dieses Hilfeleistungspaket abrufen:
Sachkenntnisdaten über Produkte, deren Transport und deren Entsorgung
Erfahrungen aus der Praxis, Unterstützung bei der Vermeidung von Unfällen
Beseitigung sowie Begrenzung von Unfall-Folgeschäden mit Spezialgeräten In der Praxis heißt dies: Ereignet sich auf öffentlichen Verkehrswegen ein Unfall mit chemischen Produkten, können diese Behörden/öffentliche Dienste auf die fachliche Beratung und die praktische Hilfe zur Begrenzung der Unfallfolgen Tag und Nacht zurückgreifen.
TUIS-Leistungen können nur Behörden/öffentliche Dienste anfordern. So ist sichergestellt, dass Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in vollem Umfang gewahrt bleiben. Entsprechend den TUIS-Rahmenbedingungen zur Gefahrenabwehr und Schadensbehebung bei Transportunfällen steht TUIS den Behörden/öffentlichen Diensten und den ÖBB zur Verfügung. Zur besseren Unterstützung der Behörden und Einsatzkräfte wurden die Inhalte des TUIS-Handbuchs im Jahr 2003 in eine elektronische Datenbank gebracht und stehen nun unter www.tuis.at in Form einer einfachen Suchabfrage zur Verfügung. So kann die Hilfe noch schneller und effizienter in Anspruch genommen werden. Mit der Einrichtung eines Hilfeleistungssystems im europäischen Raum unter der Bezeichnung "International Chemical Environment" (ICE) ist das österreichische Transport- Unfall-Informations- und Hilfeleistungs-System (TUIS) Teil dieses europäischen Hilfeleistungssystems sein.
Rahmenbedingungen, Ziele, Funktionsweise und Haftung des TUIS
Die chemische Industrie ist bereit, bei Transportunfällen mit chemischen Produkten auf den öffentlichen Verkehrswegen den für die Schadensbekämpfung verantwortlichen Behörden/öffentlichen Diensten und anderen am Transport beteiligten Einrichtungen Informationen, Ratschläge oder Empfehlungen zu geben und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfe zu leisten.
Die Hilfeleistung erfolgt ausschließlich auf Anforderung der autorisierten Behörden wie
Bezirkshauptmannschaft
Feuerwehren
Gendarmerie und Polizei
Österreichische Bundesbahnen Die gesetzlichen Vorschriften (ADR, RID) verpflichten bereits jetzt die für den Transport Verantwortlichen bei der Beförderung gefährlicher Güter die kennzeichnungspflichtigen Fahrzeuge, Behälter und Gebinde zu kennzeichnen. Diesen Gefahrgütern müssen neben den üblichen Begleitpapieren in der Regel auch Unfallmerkblätter mitgegeben werden (ADR). In diesen Unfallmerkblättern sind Angaben über die Gefahren und erste Maßnahmen zur Gefährdungsdämmung enthalten. Diese Informationen sind im Allgemeinen ausreichend für die Behörden/öffentlichen Dienste und ÖBB. Darüber hinaus können fachkundige Ratschläge und Empfehlungen für die bei der Schadensbekämpfung Verantwortlichen sinnvoll sein und sachgerechte Hilfe am Ort des Unfalles erforderlich werden. In diesen Fällen stellen die an TUIS beteiligten Unternehmen den Behörden/öffentlichen Dienste und den ÖBB ihre Hilfe zur Verfügung. Die Behörden/öffentlichen Dienste und die ÖBB wenden sich mit ihrem Informationsersuchen und Hilfeersuchen zunächst an den Hersteller, Händler oder Warenempfänger, dessen Produkt in den Unfall verwickelt ist. Ist dies nicht möglich, zum Beispiel
weil bei Firmen oder bei Händlern das Telefon zur Auskunftserteilung nicht ständig besetzt ist,
weil bei manchen Sendungen, die zum Beispiel aus dem Ausland importiert oder bei einem Unfall stark beschädigt werden, der Hersteller oder Händler nicht mehr identifiziert werden kann, stehen die Unternehmen im Rahmen dieses Abkommens bereit, fachliche Ratschläge und Empfehlungen zu geben oder aktive Hilfe am Unfallort zu leisten.
Auf das Hilfeersuchen der Behörden/öffentlichen Dienste oder der ÖBB um Rat beziehungsweise tätige Hilfe werden je nach
Dringlichkeit,
Art des Unfalles und
den vom Unfallort ausgehenden Gefahren die folgenden Hilfeleistungen - soweit möglich - zur Verfügung gestellt.
Stufe 1: Telefonische Beratung
In der Regel muss der direkte Kontakt zwischen
dem Hersteller, Händler oder Warenempfänger und
dem Leiter der Einsatzkräfte hergestellt werden. Die Telefonnummer des Herstellers, Händlers oder Warenempfängers ist im Unfallmerkblatt oder den Begleitpapieren aufgeführt; bei TUIS-Mitgliedsfirmen ist die Telefonnummer auch dem TUIS-Verzeichnis zu entnehmen. Der Hersteller, Händler oder Warenempfänger erteilt Auskunft aufgrund von Produktunterlagen, die ihm aus eigener Sachkunde vorliegen. Wenn der Hersteller, Händler oder Warenempfänger nicht erreichbar ist, werden produktspezifische Auskünfte von den TUIS-Mitgliedsfirmen gegeben, die über die erforderlichen Produktkenntnisse verfügen. Diese Informationen werden dem Leiter der Einsatzkräfte entsprechend der von ihm geschilderten Situation nach bestem Wissen gegeben. Ratschläge und Empfehlungen werden so lange gegeben, bis der für das betroffene Produkt zuständige Hersteller, Händler oder Warenempfänger erreicht worden ist - dann übernimmt dieser die Beratung.
Stufe 2: Beratung am Unfallort
In der Regel erfolgt diese Beratung am Unfallort durch den Hersteller, Händler oder Warenempfänger. Von diesen Unternehmen werden je nach Erfordernis und Möglichkeiten Fachkräfte an die Unfallstelle geschickt. Sie stehen dem Leiter der Einsatzkräfte mit Ratschlägen und Empfehlungen zur Verfügung. Bei zu großer Entfernung vom Unfallort oder nicht erreichbarem Hersteller, Händler oder Warenempfänger, übernimmt eine örtlich näher gelegene TUIS-Firma die Beratung am Unfallort mit ihren Fachkräften aufgrund eigener Produktkenntnisse und Erfahrungen nach bestem Wissen.
Stufe 3: Technische Hilfe am Unfallort
Die Beratung und aktive Hilfe mit Firmenausrüstung am Unfallort erfolgt durch Betriebsfeuerwehren auf Anforderung von autorisierten Behörden/öffentlichen Diensten oder den ÖBB gemäß der oben genannten Rahmenbedingungen und Ziele des TUIS. Voraussetzung für den Einsatz der Betriebsfeuerwehren ist, dass der Schutz des eigenen Werkes gewährleistet bleibt. Ferner muss der Einsatz der Betriebsfeuerwehr erforderlich und zweckmäßig sein. Unter Beachtung dieser Voraussetzungen entscheidet der Kommandant der Betriebsfeuerwehr über Entsendung von Einsatzkräften mit Fahrzeug und Gerät zum Unfallort. Der Leiter der TUIS-Einsatzkräfte berät den vor Ort verantwortlichen Einsatzleiter aufgrund seiner Sachkenntnis und unterstützt ihn im Rahmen seiner Möglichkeiten mit Mannschaft und Gerät.
Kostenersatz
Fernberatung durch Telefon wird unentgeltlich geleistet. In allen anderen Fällen werden die anfallenden Kosten den Transportversicherern in Rechnung gestellt.
Weiterführende Informationen
finden sich im TUIS-Handbuch (zum Download als pdf-File [1])
und auf der Website von TUIS [2]
Steini508

