Feuerwehrjugend
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Allgemeines:
Die Feuerwehrjugend ist in allen Bundesländern in die Feuerwehr integriert und bildet keine selbstständige Organisation, wie das z.B. in Deutschland der Fall ist. Dies wird durch die Bezeichnung „Feuerwehrjugend“ unterstrichen.
Der Zweck der Feuerwehrjugend ist einerseits die Nachwuchsförderung für die Freiwilligen Feuerwehren sowie andererseits eine sinnvolle und spannende Freizeitgestaltung für die Jugendlichen. Durch diese aktive Jugendarbeit wird das Fortbestehen des freiwilligen Feuerwehrsystems sichergestellt und die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren können ihre Aufgaben für das allgemeine Wohl weiterhin erledigen.
Aufgenommen werden Burschen und Mädchen, welche zwischen 10 und 15 Jahre alt sind. Die Aufnahme von Mädchen wird leider in einigen wenigen Feuerwehren abgelehnt.
Ein wichtiger Punkt ist, dass die Mitglieder der Feuerwehrjugend nicht zu Einsätzen herangezogen werden, sondern in der Feuerwehrjugend spielerisch auf den aktiven Feuerwehrdienst vorbereitet werden. Die Überstellung in den aktiven Dienst erfolgt mit der Vollendung des 15. Lebensjahres.
Entwicklung:
Bereits um das Jahr 1900 gab es verschiedene „Kinder- und Knabenfeuerwehren“. Auch während der Kriegsjahre wurden solche aus Kindern und Jugendlichen bestehenden Feuerwehreinheiten aufgestellt. So wurde in der Dokumentation "Die Oberösterreichischen Feuerwehren" erstmals eine Knabenfeuerwehr im Jahre 1900 in Neumarkt im Mühlkreis erwähnt.
Seit dem gab es laufend Gründungen von Jugendgruppen in ganz Österreich, da man mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen hatte. So gab es z.B. im Jahre 1930 den Versuch eine Jugendgruppe in Mautern/Donau zu gründen. Auch die FF Aspach (Bezirk Braunau) hatte bereits 1954 eine Jugendgruppe und ersuchte den damaligen Landesfeuerwehrkommandanten diese offiziell anzuerkennen, welcher dies aber ablehnte. In Oberösterreich nahmen in einigen Bezirken, ohne Unterstützung von „oben“ auch immer wieder Jugendgruppen an Feuerwehrleistungsbewerben teil – nach den Bestimmungen der Aktiven.
Die Zeit für eine organisierte Jugendarbeit war noch nicht reif. Die offizielle Geburtsstunde für die Feuerwehrjugend in Niederösterreich war 1973. Auch in Wien wurde 1986 eine Feuerwehrjugend gegründet. Heute gibt es in allen neun Bundesländern eine Feuerwehrjugend, nachdem auch in Kärnten seit 2003 die Feuerwehrjugend offiziell ins Leben gerufen wurde.
Die Entwicklung nahm einen raschen Verlauf, wie auch die Teilnehmerzahlen des Landestreffens der niederösterreichischen Feuerwehrjugend zeigen ( siehe NÖ-Feuerwehrjugend ).
Zwei wesentliche Veränderungen gab es im Jahr 1994. Zum einen wurde das Beitrittsalter von 12 auf 10 Jahre herabgesetzt und zum anderen wurde auch die Aufnahme von Mädchen zulässig.
Heute gehören österreichweit über 22.000 Burschen und Mädchen der Feuerwehrjugend an. Alleine in Niederösterreich sind es ca. 5000 Mitglieder, die in bereits über 500 Jugendgruppen ausgebildet und betreut werden. (Gesamtanzahl der Freiwilligen Feuerwehren in Niederösterreich Stand Sept. 2005: 1.659)
Organisation:
Die Organisation ist bundesweit weitgehend gleich geregelt. Die Feuerwehrjugend ist, wie schon erwähnt, ein Teil der Feuerwehr. Als Uniform wird, wie bei den Aktiven, ebenfalls eine Dienstbekleidung verwendet. Der einzige Unterschied ist, dass darauf das Feuerwehrjugend-Korpsabzeichen aufgenäht ist. Auch finanziell ist die Feuerwehrjugend in die Feuerwehr integriert. Die Gesamtverantwortung für die Tätigkeiten trägt der jeweilige Feuerwehrkommandant. Der Feuerwehrjugendführer wird von ihm für die Ausbildung und Betreuung der Feuerwehrjugend für die Dauer einer Funktionsperiode ernannt.
Ausbildung:
Die Angehörigen der Feuerwehrjugend werden nicht für den unmittelbaren Einsatz ausgebildet, sie dürfen auch nicht für Einsatzaufgaben herangezogen werden, da man überzeugt ist, dass junge Menschen zwischen 10 und 15 Jahren noch nicht verantwortliche Aufgaben im Einsatzbereich übernehmen können.
Den Mitgliedern der Feuerwehrjugend werden Kenntnisse vermittelt, die später als Grundlage für die Feuerwehrausbildung im aktiven Dienst dienen.
In die Ausbildung werden natürlich auch die verschiedenen Chargen und Sachbearbeiter der Feuerwehr eingebunden, um den Mitgliedern der Feuerwehrjugend das Wissen zu vermitteln. Die Ausbildung findet wöchentlich bzw. 14-tägig in Jugendstunden statt.
Zur Überprüfung des Wissensstandes gibt es Wissenstest und Fertigkeitsabzeichen, bei denen es verschiedene Stationen zu absolvieren gibt. Dabei gibt es für die 10- und 11jährigen eigene „Spiele“. Bei erfolgreicher Absolvierung dieser „Prüfungen“ erhalten die Mitglieder der Feuerwehrjugend ein Abzeichen.
Die Bestimmungen für diese Abzeichen sind von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Informationen zu den niederösterreichischen Bestimmungen findet man unter NÖ-Feuerwehrjugend.
Allgemeine Feuerwehrjugendarbeit:
Natürlich wird in der Feuerwehrjugend nicht ausschließlich feuerwehrfachliches Wissen vermittelt. Es werden auch verschiedene allgemeine Feuerwehrjugendaktivitäten gesetzt. So nehmen die meisten Feuerwehrjugendgruppen, zumindest einmal pro Jahr an einem Zeltlager teil. Diese werden auf Feuerwehr-, Abschnitts-, Bezirks- und Landesebene veranstaltet. Das größte ist das Landestreffen der niederösterreichischen Feuerwehrjugend, bei dem die Teilnehmerzahl bereits bei über 5.000 liegt.
Neben den Zeltlagern finden aber auch noch andere Aktivitäten wie Ausflüge und Filmabende statt. Auch sportliche Aktivitäten wie Radfahren, Schwimmen und Eislaufen stehen am Programm.
Jahresplan:
In der Feuerwehrjugend gibt es quasi einen fixen Jahresplan. Dieser kann je nach Bundesland bzw. auch nach Bezirk variieren. Im groben findet in der kalten Jahreszeit die theoretische Ausbildung statt. So wird z.B. in den Monaten Februar, März und April der Wissenstest abgenommen und im Herbst finden Erprobungen und Fertigkeitsabzeichen statt. In der wärmeren Jahreszeit werden Bewerbe und Lager veranstaltet. Freizeitaktivitäten werden der Jahreszeit entsprechend gesetzt (z.B. Radfahren im Sommer und Eislaufen im Winter).
Der Feuerwehrjugendleistungsbewerb:
Der Feuerwehrjugendleistungsbewerb wird nach bundesweit einheitlichen Bestimmungen (Fachschriftenheft Nr. 4) durchgeführt. Es werden Abschnitts-, Bezirks-, Landes- und Bundesfeuerwehrjugendleistungsbewerbe durchgeführt.
Dabei muss eine Gruppe (9 Bewerbsteilnehmer) zwei Disziplinen bewältigen. In der Disziplin „Hindernisbahn“ müssen die Bewerbsteilnehmer verschiedene Hindernisse bewältigen und dabei eine Löschleitung verlegen und einen Löschangriff mittels Kübelspritze durchführen. Außerdem ist Geräte- und Knotenkunde gefragt. Die zweite Disziplin ist der 400 m-Staffellauf bei dem ein Strahlrohr von Bewerbsteilnehmer zu Bewerbsteilnehmer weitergegeben wird und dabei verschiedene Hindernisse bewältigt werden müssen.
Das Feuerwehrjugendleistungsabzeichen gelangt ausschließlich bei den Landes- und Bundesfeuerwehrjugendleistungsbewerb zur Verleihung. Der Bewerb auf Landesebene dient als Qualifikation für den Bundesbewerb, welcher alle zwei Jahre durchgeführt wird. Dieser wiederum dient für die Qualifikation zu den internationalen Jugendfeuerwehr-Wettbewerben, welche vom CTIF veranstaltet werden und ebenfalls alle zwei Jahre stattfinden.
Die Überstellung in den aktiven Feuerwehrdienst:
Die Überstellung in den aktiven Feuerwehrdienst erfolgt mit der Vollendung des 15. Lebensjahres. Ab diesem Zeitpunkt ändert sich der Dienstgrad von „Jugendfeuerwehrmädchen“ bzw. „Jugendfeuerwehrmann“ auf „Probefeuerwehrmann“ und das ehemalige Mitglied der Feuerwehrjugend hat nun alle Rechten und Pflichten eines aktiven Feuerwehrmitglieds. Dazu gehören unter anderem das Tragen der Einsatzbekleidung und das Wahlrecht. Auch darf man jetzt auf Einsätze mitfahren.
Bei der Überstellung von der Feuerwehrjugend in den aktiven Dienst hat es sich bewährt, dass nicht ein einzelnes Mitglied sondern zumindest zwei Mitglieder gleichzeitig überstellt werden. Damit wird die Eingliederung in den Aktivdienst wesentlich erleichtert. Weitere bewährte Modelle sind: Einbindung in eine Bewerbsgruppe, persönliche Betreuung durch einen Paten, Mentor oder jungen Gruppenkommandanten, Möglichkeit zur weiteren Mitarbeit in der Feuerwehrjugend. Letztere ist besonders interessant, da es bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres möglich ist diverse Abzeichen in der Feuerwehrjugend zu absolvieren. So kann ein „fließender“ Übergang von Feuerwehrjugend zur Aktivmannschaft erfolgen.
Quellen:
- Handbuch Feuerwehrjugend des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
- Homepage der FF Mautern, Chronik „30 Jahre Feuerwehrjugend Mautern“
- Homepage des OÖ Landesfeuerwehrverbandes
- Homepage des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes
Markus Eckenfellner (ecki at wax.at)

