Brandsicherheitswache

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Was ist das überhaupt?

Die Brandsicherheitswache ist eine, meistens von der Behörde angeordnete, Tätigkeit im Vorbeugenden Brandschutz (VB). Sie wird aufgrund besonderer Rechtsvorschriften angeordnet und hat von der örtlich zuständigen Feuerwehr durchgeführt zu werden.


Warum und wozu gibt es das?

Am häufigsten angeordnet wird die BSW bei Veranstaltungen, fast jeder kennt den z.B. den Theater-oder Balldienst, ebenso bei anderen Veranstaltungen wo mit einer höheren Brandgefährdung oder mit einer hohen Besucheranzahl gerechnet wird. Ebenso kann eine BSW bei brandgefährlichen Tätigkeiten (z.B. Schweißarbeiten in Betrieben) durchgeführt werden.


Die Grundlage zur Durchführung einer BSW findet man, zumindest in Niederösterreich, einerseits im Niederösterreichischen Feuerwehrgesetz [1], andererseits im Nö Veranstaltungsgesetz.


Definitiv vorgeschrieben wird eine BSW bei: öffentlichen Theatervorstellungen und alle Arten von öffentlichen Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen, sofern sie nicht ausdrücklich von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen sind, die Ausnahmen finden sich im Nö Veranstaltungsgesetz §1.


Der Gemeinde (als Behörde) obliegt es bei Veranstaltungen, bei denen mit einer erhöhten Brandgefahr gerechnet werden muss bzw., bei brandgefährlichen Tätigkeiten eine BSW per Bescheid anzuordnen. Um den Bescheid rechtsgültig werden zu lassen wird meist vom örtlich zuständigen FF Kommandanten der erforderliche Mannschafts- und Gerätestand ermittelt, bei wiederkehrenden Veranstaltungen ist dieser meist bekannt. Der Bescheid muss 3 Dinge enthalten:

  • Stärke der BSW
  • Ausrüstung der BSW
  • Aufgaben der BSW


Je nach Größe der Veranstaltung, Bühne, etc. kommen mehr Mitglieder und mehr Fahrzeuge zum Einsatz, wobei das Minimum bei 2 Feuerwehrmitgliedern liegt, nach oben hin gibt es hier keine Begrenzungen. Häufig wird anhand der Bühnenfläche die BSW berechnet. Hierbei gibt es folgende Unterscheidungen:

  • Kleinbühnen (bis 100m² Fläche)
  • Mittelbühnen (bis 250m²)
  • Vollbühnen (alles was größer ist).

Diese Definition ergibt sich aus der Fläche zwischen Bühnenvorhang und Bühnenrückseite.


„Ausführende“ Feuerwehr ist immer die Wehr, in deren (vom Gemeinderat) festgelegten örtlichen Einsatzbereich die Veranstaltung fällt, da die BSW unter die Agenden der örtlichen Feuerpolizei fallen. Hat die betreffende Feuerwehr nicht die erforderlichen Geräte und/oder den erforderlichen Mannschaftsstand so sind weitere Feuerwehren, gemäß §33NöFG, zur Hilfeleistung verpflichtet.


Aufgaben der BSW?

Die BSW hat das komplette Areal zu überwachen, bei eventuellen Bränden zu löschen und die Menschenrettung (Evakuierung) durchzuführen, ebenso die rechtzeitige Nachalarmierung weiterer Kräfte. Bei brandgefährlichen Tätigkeiten ist analog der ÖBFV-RL VB03 vorzugehen.


Der Beginn und das Ende einer BSW ist jeweils 30 Minuten vor und nach Beginn der Veranstaltung bzw. Heißarbeit. Eine Vor- und Nachkontrolle muss durchgeführt werden. Eine Protokollführung ist zweckdienlich, dazu gibt es fertige Vordrucke im Anhang zur DA 4-1-2[2].


Was kostet die BSW?

Die Kosten der BSW sind grundsätzlich per Bescheid von der Gemeinde zu verrechnen, der Kostenersatz dient zur Erhaltung der Feuerwehr. Eventuelle Sonderlöschmittel oder sonstige Dinge sind analog der Tarifordnung zu verrechnen.


Wo finde ich noch zusätzlich Informationen?

  1. Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz (NöFg)
  2. DA 4-1-2


schmiddy, 2005

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