Vorbeugender Brandschutz

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Definition : „Gesamtheit aller Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege.“ (siehe ÖNORM F1000)


Obwohl die „Bedeutung einer Feuerwehr“ oft nur an Ihren Einsatzzahlen gemessen wird, ist doch jeder Einsatz, speziell jeder Brandeinsatz, mit vielen Risiken für die eingesetzten Kräfte verbunden. Daher müsste auch jede Feuerwehr froh sein, wenn es möglichst nicht zu einem größeren Brandereignis kommt.

In den letzten Jahren hat sich sehr viel in der Entwicklung im Brandschutzwesen getan, die meisten Entwicklungen basierten dabei auf dem Bereich der Schutzausrüstung und Löschtechnik. Ein Brand kann damit aber nicht verhindert werden. Daher kommt dem vorbeugenden Brandschutz eigentlich die größte Bedeutung zu!

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Grundlagen:

Der Gesetzgeber hat deshalb auch den Feuerwehren einen Part im vorbeugenden Brandschutz zugewiesen (siehe z.B.: Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz [1]). Die genauen Tätigkeiten der Feuerwehren im vorbeugenden Brandschutz sind daher auch in den diversen Dienstanweisungen der Landesfeuerwehrverbände niedergeschrieben (siehe z.B.: NÖ Landesfeuerwehrverband (DA 4.1.1 [2]).

In diesen Dienstanweisungen finden sich die Aufgaben des Feuerwehrkommandanten (wie z.B.: die Mitwirkung bei Bau- und gewerberechtlichen Verhandlungen, die Teilnahme an der feuerpolizeilichen Beschau, etc.), des Sachbearbeiters für den vorbeugenden Brandschutz und des Brandschutzsachverständigen des Landesfeuerwehrkommandos. Eine diesbezüglich gute Zusammenstellung [3] findet sich auch auf der Homepage der Feuerwehr Linz.

Betriebliche Maßnahmen":

Da Brände meist von Personen verursacht werden und nur selten durch technische Defekte hervorgerufen werden, müssen diese Tätigkeiten der Feuerwehr durch betriebliche Maßnahmen ergänzt werden. Der Begriff „betrieblich“ setzt nicht zwingend eine Nutzung als Gewerbebetrieb voraus, sondern umfasst „den Betrieb“ im Sinne von „Betrieben bzw. Nutzung eines Gebäudes“. Zielsetzung:

  • Beseitigung von Brandgefahren
  • Aufklärung und Schulung des Personals über Maßnahmen der Brandverhütung
  • Eigenkontrollen der Betriebsanlagen
  • Erarbeitung von Brandschutzkonzepten

TRVB 119 und 120:

Um die Betriebe, Behörden, etc. bei der Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes zu Unterstützen wurden eine ganze Menge an technischen Richtlinien des vorbeugenden Brandschutzes erlassen (Übersicht siehe: http://www.pruefstelle.at/trvb.html) Diese Richtlinien haben für sich selbst keinen gesetzlichen Charakter, stellen aber den Stand der (brandschutz-) Technik dar. Besonders die TRVB 119 und 120 definieren dabei die Aufgaben des Betriebsbrandschutzes und damit speziell des Brandschutzbeauftragten (Organisation und Eigenkorntolle).

Ergänzendes:

Natürlich sollte auch jeder einzelne versuchen durch einen richtigen und ausreichenden vorbeugenden Brandschutz das Entstehen eines Brandes zu verhindern. Eine Übersicht allgemeiner Brandverhütungsmaßnahmen findet sich z.B. auf der Seite des NÖ-Zivilschutzverbandes [4]. Diese Maßnahmenliste umfasst allgemeine Dinge wie „Umgang mit Feuer und offenem Licht“ aber auch spezielle Hinweise z.B. dem richtigen Umgang mit Verlängerungskabeln und Gasflaschen.

Das sich auch andere Blaulichtorganisationen mit diesem Thema beschäftigen zeigt sich auch an einer Serie über vorbeugenden Brandschutz in der Zeitung des Vereins „Gendamerie AKTIV“ [5]

Natürlich ist es trotz allem nicht möglich, Brände völlig auszuschließen. Durch gezielte Brandschutzmaßnahmen kann jedoch das Brandrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert und Personen- und Sachschäden minimiert werden.

Erstellt von: orpheo 2005

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