Personenbefreiung aus Aufzugsanlagen
Aus Wax.at Wissen
Im Aufzug "steckenbleiben" ist für viele ein Horrorszenario. Tatsächlich werden tagtäglich Menschen in Aufzugkabinen eingeschlossen. Es ist daher umso wichtiger, dass eingeschlossene Menschen so schnell wie möglich wieder befreit werden.
Die Aufzüge-Sicherheitsverordnung (BGBl. Nr. 780 vom 30.12.1996) verlangt grundsätzlich, dass der Betreiber einer Aufzugsanlage, in der Personen befördert werden dürfen, mindestens einen Aufzugswärter zu bestellen hat, der jederzeit leicht zu erreichen ist, solange die Anlage zur Benutzung bereitsteht (siehe dazu auch diversen Aufzugs-Landesgesetze). Trotzdem kommt es immer noch oft genug vor. dass eine Freiwillige Feuerwehr zur Hilfeleistung angefordert wird.
Bevor aber eine Freiwillige Feuerwehr Hilfeleistungen dieser Art erledigt sollten ausreichend viele Mitglieder eine entsprechende Schulung durch den TÜV oder einen Fachbetrieb absolviert haben! Dieser Beitrag hier kann nur als „Auffrischung“ einer solchen Schulung gesehen werden!
Grundsätzlich können Aufzugsanlagen in zwei Arten unterschieden werden:
1. Hydraulich betriebene Aufzugsanlagen: • Maschinenraum im Keller • Notbedienung im Maschinenraum oder bei unterem Portal • Notbefreiung immer nach unten
2. Seil- bzw. Gurtbetriebene Aufzugsanlagen: • Maschinenraum über oberstem Stockwerk • Notbedienung im Maschinenraum oder bei oberstem Portal • Notbefreiung meistens nach oben (abhängig von Beladung)
Für die Personenbefreiung sollte nach folgender Checkliste vorgegangen werden:
• Welche Anlage (hydraulisch oder Seil/Gurt)? • Wo steckt der Lift (öffnen der Türen durch Notentriegelung)? • Wie viele Personen befinden sich im Aufzug? • Personen im Aufzug über Rettungsart aufklären! • Personenbefreiung durchführen. • Lift außer Betrieb nehmen. • Herstellerfirma / Servicefirma und die hilfeleistungsanfordernde Stelle informieren.
Eine PPT-Präsentation für eine Kurzschulung zum Thema findet ihr auch bei den Downloads von wax.at:[1]
Erstellt von: "noefireman" & orpheo 2007

