3A-Regel (mit Erweiterung)

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Die 3A-Regel findet bei Schadstoffeinsätzen der Rettungsdienste, insbesondere der Feuerwehr Anwendung. Sie greift nahtlos in die GAMS-Regel ein, vor allem dann, wenn Arbeiten in der Gefahrenzone durchgeführt werden müssen.

Die 3A-Regel besagt:

  • Abstand
  • Aufenthalt
  • Abschirmung

Inhaltsverzeichnis

Abstand

Der Abstand zum gefährlichen Stoff soll möglichst groß sein. Da die Wirkung von Schadstoffen wie zum Beispiel ionisierender Strahlung mit der Entfernung stark abnimmt, ist eine sichere Entfernung der beste Schutz. Aus diesem Grund ist auch auf eine der Situation entsprechend bemessene Absperrung zu achten.

Aufenthalt

Je kürzer die Aufenthaltsdauer in der Gefahrenzone, um so weniger Schadstoff kann auf den Körper einwirken. Dies ist bei Schadstoffen besonders wichtig, da sich ihre Konzentration im Körper meist summiert.

Abschirmung

Unter den Begriff Abschirmung fällt vor allem das Aufsuchen einer geeigneten Deckung (zB. bei Explosionsgefahr - Behälterknall), als auch das Abschirmen mittels geeigneter Schutzkleidung. Dies fängt bei der persönlichen Schutzausrüstung (Schutzstufe 1) an (gegen thermische Strahlung) und geht bis hin zu gasdichten Chemieschutzanzügen mit zusätzlicher thermischer Isolierung (Schutzstufe 4). Die Minimumausrüstung im Schadstoffeinsatz (vor allem bei Erkundungen und Menschenrettung) sollte aus der kompletten persönlichen Schutzausrüstung samt schwerem Atemschutz bestehen.

4A-Regel bzw. 5A-Regel

In mancher Literatur, besonders im medizinischen oder technischen Bereich wird von der 4A-Regel gesprochen. Diese ist die durch den Punkt Aktivität erweiterte 3A-Regel.

Aktivität

Unter Aktivität wird die Strahlung eines Stoffes bezeichnet. Daher soll die Aktivität möglichst gering sein. Dieser Punkt wird vor allem in der Industrie benutzt, da bei der Arbeit mit potentiell gefährlichen Stoffen die Aktivität bekannt sein muss. Zur Beschränkung der Aktivität werden gesetzliche Regelungen wie Normen (beispielsweise der MAK-Wert) Berücksichtigung finden. Deshalb wird dieser vierte Punkt auch in der Merkregel für Einsatzkräfte irrelevant und wird nicht berücksichtigt. Im Feuerwehreinsatz ist solange bis keine genaueren Informationen vorliegen, immer von der größten Gefahr (also der größten Aktivität) auszugehen.

Ausschalten

Mit dem Punkt Ausschalten lässt dich die 4A-Regel zur 5A-Regel erweiteren. Der Punkt Ausschalten findet vor allem dort Verwendung, wo elektrisch betriebene Strahlenquellen eingesetzt werden, etwa in der Medizin (Röntgengeräte) oder in der Industrie (Materialprüfung). Wird der entsprechende Strahler stromlos geschalten, ist in weiterer Folge auch die Strahlengefahr gebannt.

Abstinenz

Einige Merkblätter nennen gerne die Abstinenz als fünften Punkt der Merkregel. Damit ist gemeint, dass zum Schutz vor Inkorporation von gefährlichen Stoffen im Gefahrenbereich weder gegessen, getrunken noch geraucht werden soll.

Abklingen

Radioaktivität klingt mit der Zeit ab (Stichwort: Halbwertszeit), chemische Stoffe werden abgebaut, Bakterien und Viren werden vom Immunsystem angegriffen. Die Abklingzeit sagt also aus, dass sich unter Umständen die Konzentration eines ABC-Stoffes im Körper mit der Zeit verringert. Die Zeit zwischen zweier Expositionen soll demnach möglichst groß sein.

TDS-Regel

Das internationale Pendant zur 3A-Regel ist die TDS-Regel und ist kann als englische Übersetzung der 3A-Regel bezeichnet werden. Die englische Bezeichnung findet sich häufig in technischen wie auch physikalischen Publikationen wieder.

  • Time
  • Distance
  • Shielding

3A-Regel in der Ersten Hilfe

Auch in der Ersten Hilfe gibt es eine 3A-Merkregel, die der Vollständigkeit halber ebenfalls erwähnt wird:

  • Anschauen
  • Ansprechen
  • Anfassen

Links und Quellen

Rowa 00:03, 12. Mai 2009 (CEST)

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